Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Mundschütz Maschinenbau GesmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.
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Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
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Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss.
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Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der Lieferung zustande.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
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Alle Preise verstehen sich netto ab Werk, zuzüglich Verpackung, Versand sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
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Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. bzw. mindestens 2 % über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
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Erhöhen sich nach Vertragsschluss nicht vorhersehbare öffentliche Abgaben, wie Zölle oder Einfuhrabgaben, behalten wir uns eine Preisanpassung vor.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
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Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Schäden ausreichend zu versichern.
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Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor vollständiger Zahlung sind unzulässig.
§ 5 Lieferung, Lieferverzug
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Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
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Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klarstellung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Eingang aller vereinbarten Zahlungen.
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Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Lieferengpässe bei Vorlieferanten oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
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Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, dieser beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, nach Ablauf von sechs Monaten auch ohne Abruf zu liefern und zu verrechnen.
§ 6 Gefahrübergang und Versand
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Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen unseres Werks, auf den Kunden über – auch bei frachtfreier Lieferung.
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Auf Wunsch und Kosten des Kunden schließen wir eine Transportversicherung ab. Transportschäden sind unverzüglich schriftlich zu melden.
§ 7 Gewährleistung
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Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
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Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
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Ein Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn die Ware unsachgemäß behandelt, verändert oder nicht gemäß Betriebsanleitung gewartet wurde.
§ 8 Haftung
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Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
§ 9 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Klagenfurt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
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Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.